Funcastle.ch / Himmelgrün-Buck
Sebastian Buck, Alleestrasse 4, 8590 Romanshorn
AGB Stand Januar 2024

1. Parteien

Vermieterin ist die Firma Himmelgrün-Buck, Sebastian Buck. Mieter ist die jeweilige im Mietervertrag eingetragene natürliche oder juristische Person, die eine Anlage der Vermieterin mietet. Die Mietobjekte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte übergeben bzw. vermietet werden.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Hüpfburgen, Fun Games, Zubehör sowie weitere im Mietvertag aufgeführte Freizeitartikel (nachfolgend Mietobjekt genannt) von FunCastle.ch. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Funcastle.ch.

3. Offerte / Mietvertrag

Mit der Unterzeichnung des Dokuments „Offerte / Mietvertrag“ durch den Mieter gilt der Mietvertrag als abgeschlossen und ist somit für beide Parteien verbindlich.
Für eine Minderung der Nutzung des Mietobjekts durch äussere Einflüsse, wie zb. Regen, Schnee, Wind und dergleichen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

4. Rücktritt vom Mietvertrag

Stornierung des Mietvertrags wegen schlechten äusseren Bedingungen durch den Mieter:

Der Mieter ist verpflichtet mit dem Vermieter spätestens 24 Stunden vor dem Mietbeginn Kontakt aufzunehmen um den Stornierungswunsch des Mietvertrags telefonisch anzuführen. Akzeptierte Gründe für dieses Vorgehen sind folgende:

–           Starker Regen und Schneefall

–           Starke Sturmwinde

–           Am frühen Morgen besteht keine Aussicht auf Wetterbesserung

Vermieter und Mieter entscheiden gemeinsam, ob aufgrund von äusseren Einflüssen eine Stornierung des Mietvertrags erfolgen kann. Erfolgt die Stornierung im Einverständnis von Vermieter und Mieter, so entstehen keine Folgekosten für den Mieter.

Stornierung des Mietvertrages durch den Vermieter.

Bei schlechten äusseren Bedingungen, wie Sturm, Hagel, Schnee, Windböen usw. kann der Vermieter kostenlos vom Vertrag zurücktreten und eine Herausgabe des Mietobjekts an den Kunden aus Gründen der Sicherheit verweigern.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf Entschädigung.

5. Preise

Die in der Homepage des Vermieters aufgeführten Preise der Mietobjekte sind Nettopreise exkl. Mehrwertsteuer. Allfällige zusätzliche Kosten für Lieferung/Abholung, Betreuung etc. werden aufgrund des Aufwandes separat berechnet.

6. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Mietobjekte erfolgt nach Rechnungsstellung. In diesem Fall beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage nach Rechnungsstellung. In Ausnahmefällen kann in Absprache mit dem Vermieter auch eine Barzahlung vereinbart werden. Die Zahlung erfolgt dann bei Abholung des Mietobjektes.

Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter vor, Kosten für Umtriebe wie Zahlungserinnerung, Mahnung, Inkasso etc. dem Mieter in Rechnung zu stellen.

7. Lieferung / Abholung durch den Vermieter – Reinigung

Lieferung + Abholung

Die Mietobjekte werden vom Vermieter zu den im Mietvertrag/ auf der Offerte vereinbarten Bedingungen (Datum, Zeit, Kosten etc.) an die Lieferadresse geliefert, aufgebaut und wieder abgeholt. Im Lieferumfang sind der Transport sowie der Auf- / Abbau des Mietobjekts inbegriffen.

Reinigung

Das Mietobjekt ist auf die abgemachte Abholzeit zu reinigen. Sämtliche Gegenstände und aller Unrat (z.B. Taschentücher, Spielzeug, Konfetti, Laub, Gras, Sand etc.) sind vom Mietobjekt zu entfernen.

Ein nasses Mietobjekt ist ebenfalls zu reinigen und grob zu entfeuchten. Das Trocknen übernimmt der Vermieter.                                                              

8. Selbstabholer – Abholung, Rückgabe, Reinigung

Abholung

Im Ausnahmefall und nur nach persönlicher Absprache zwischen Vermieter und Mieter können die Mietobjekte im Lager des Vermieters an der Gottfried-Keller-Strasse 4, 8590 Romanshorn, zu der im Mietvertrag oder zusätzlich mit dem Vermieter schriftlich oder telefonisch vereinbarten Zeit abgeholt werden.

Rückgabe

Die Mietobjekte sind zu der im Mietvertrag oder zusätzlich mit dem Vermieter schriftlich oder telefonisch vereinbarten Zeit im Lager des Vermieters an der Gottfried-Keller-Strasse 4, 8590 Romanshorn zurück zu geben.

Die Rückgabe erfolgt am Miettag selbst oder spätestens am darauffolgenden Tag bis 09.00 Uhr.

Falls das Mietobjekt am folgenden Tag an einen anderen Mieter vermietet wird, kann der Vermieter verlangen, dass das gemietete Objekt noch am selben Tag zurückgegeben werden muss.

Reinigung

Für die Reinigung der Mietobjekte ist der Mieter verantwortlich. Sämtliche Gegenstände und aller Unrat (z.B. Taschentücher, Spielzeug, Konfetti, Laub, Gras, Sand etc.) sind vom Mietobjekt zu entfernen. Das Mietobjekt ist von Schmutz zu reinigen.                                                   

Das Mietobjekt muss sauber gereinigt und korrekt gerollt (gemäss Anleitung) wieder retourniert werden.

Das Mietobjekt wird von uns auf Sauberkeit kontrolliert. Falls das Mietobjekt nicht gereinigt retourniert wird, werden wir Ihnen die Reinigungskosten verrechnen.

Falls eine Hüpfburg nass oder feucht ist, informieren Sie uns bitte. Wir müssen diese anschliessend trocknen. Ein nasses Mietobjekt ist ebenfalls zu reinigen und grob zu entfeuchten.

Das Trocknen übernimmt der Vermieter.                                                             

9. Aufsichtspflicht / Betreuung

Durch den Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, während den Betriebszeiten des Mietobjekts eine Betreuung durch geeignetes Personal sicherzustellen. Ausserhalb der Betriebszeiten ist der Mieter für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts verantwortlich. Der Mieter haftet für alle Schäden (inkl. Diebstahl) am Mietobjekt, auch die aufgrund ungenügender Betreuungs- und/oder Bewachungspflicht zurückzuführen sind, ungeachtet ob die Schäden vom Mieter oder Drittpersonen verursacht werden.

Durch den Vermieter

Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters stellt der Vermieter die Betreuung des Mietobjekts durch eine Aufsichtsperson während den Betriebszeiten zu den im Mietvertrag/ in der Offerte vereinbarten Konditionen (Dauer, Kosten etc.) sicher.

10. Behandlung der Anlage

Sorgfaltspflicht

Der Mieter ist verpflichtet die Mietobjekte mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln.

Mängel

Bestehende Mängel sind dem Vermieter vor Inbetriebnahme des Mietobjekts zu melden (Mail, SMS, Telefon). Die Mängel sind möglichst mit Fotos zu belegen.
Während dem Betrieb des Mietobjekts entstandene Schäden sind dem Vermieter spätestens bei der Rückgabe bzw. Rücknahme durch den Vermieter zu melden.

Reparaturkosten von fahrlässig oder mutwillig verursachten Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Es ist untersagt in Eigenregie Reparaturarbeiten (Zukleben von Nähten etc.) vorzunehmen. 

Bekleben des Mietobjekts

Es ist untersagt die Mietobjekte mit irgendwelchen Warnhinweisen oder ähnliches zu bekleben. Allfällige Reinigungsarbeiten oder entfernen von Leimrückständen werden verrechnet.             

Aufbau

Die Mietobjekte dürfen nicht ohne spezielle Unterlagematten auf Kies aufgestellt werden. Diese speziellen Matten sind auf Wunsch gratis im Lieferumfang enthalten.
Falls Sie auf Kies aufstellen möchten, bitte unbedingt vorher mit uns besprechen.

Der Untergrund muss sauber und möglichst eben sein.

Die vom Vermieter mit dem Mietobjekt zur Verfügung gestellte Bodenschutzplane ist bei jedem Untergrund zwingend auszulegen.

Sicherung der Anlage

Selbstabholer müssen das Mietobjekt immer mit den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Heringen und Sicherungsseilen sichern. Die Sicherung des Mietobjekts liegt in der Verantwortung des Mieters.

Das Mietobjekt wird bei gebuchter Lieferung vom Vermieter entsprechend gesichert. Sollte sich das Mietobjekt unerwartet während dem Betrieb trotzdem verschieben, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Mietobjekt auf der Bodenschutzplane steht und der Luftzufuhrschlauch nicht geknickt ist. Allenfalls muss das Mietobjekt in die ursprüngliche Position gerückt werden.

Betrieb der Anlage

  • Der Vermieter stellt das/die erforderliche(n) Gebläse und die erforderlichen Kabelrollen zur Verfügung.
  • Der Mieter muss einen Stromanschluss 220V und ca. 1500W für jedes Gebläse bereitstellen.
  • Die Mietobjekte dürfen erst betreten werden, wenn es vollständig aufgeblasen ist.
  • Die Mietobjekte dürfen nicht mit Schuhen betreten werden.
  • Gegenstände und Tiere sind auf/in den Mietobjekten verboten.
  • Esswaren und Getränke sind auf/in den Mietobjekten verboten.
  • Rauchen ist auf/in den Mietobjekten untersagt.
  • Umrandungen der Mietobjekte (insbesondere bei Hüpfburgen) dürfen wegen Sturz- und Verletzungsgefahr nicht erklettert werden.

Verhalten bei Regenwetter

  • Grundsätzlich sind ALLE Mietobjekte vor Regen und Nässe zu schützen.
  • Sind die Mietobjekte nass, so besteht erhebliche Rutsch- und Verletzungsgefahr.
  • Einige Mietobjekte haben ein Regendach. Diese können auch bei leichtem Regen betrieben werden.
  • Die Mietobjekte sind bei Einsetzen des Regens mit geeigneten Massnahmen (z.B. Plane) gegen Nässe zu schützen.
  • Es ist möglichst darauf zu achten, dass kein Wasser in das Innere des Mietobjekts eindringt. Ist absehbar, dass es nur für kurze Zeit leicht regnen wird, so kann das Mietobjekt in Betrieb gehalten werden.
  • Ist Dauerregen angesagt, ist die Luft abzulassen und das Mietobjekt mit der Plane zuzudecken.
  • Bei starkem Regen und Sturm ist das Mietobjekt sofort abzubauen und gegen Nässe zu schützen.

Behandlung des Mietobjekts über Nacht

Über Nacht ist das Mietobjekt vor Nässe und Sabotage zu schützen. Das Mietobjekt ist abzubauen und an einem vor Nässe geschützten Ort zu deponieren.

Wichtig!! Bei einer 1-Tagesmiete ist das Mietobjekt noch am selben Abend abzubauen und an einem vor Nässe geschützten Ort zu deponieren bevor es feucht oder nass wird.                      

Falls Sie die gemietete Anlage erst am folgenden Morgen retournieren, unterlassen Sie es bitte die Anlage über Nacht draussen liegen zu lassen und erst am Morgen feucht und nass zusammen zu räumen. Das ist wichtig, da wir die Anlage sonst aufwendig wieder trocknen müssen.                            

Bei Mehrtages-Mieten muss das Mietobjekt über die Nacht abgebaut und an einem vor Nässe geschützten Ort deponiert oder falls dies nicht möglich ist, mit der mitgelieferten Plane sehr gut zugedeckt werden.

11. Bewilligungen

Für allfällige Bewilligungen für das Aufstellen und das Betreiben der Mietobjekte ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich.

12. Versicherung

Für die Versicherung von Personen- und Sachschäden ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich.

Übernimmt der Vermieter gemäss Mietvertrag die Betreuung des Mietobjekts während der Betriebszeiten, so hat der Vermieter einen entsprechende Betriebs- und Personenhaftpflichtversicherung abgeschlossen.

13. Haftung

Die Benutzung und der Betrieb der Mietobjekte erfolgen auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter haftet für die Dauer des Mietvertrags für das Mietobjekt.

Ersatzansprüche Dritter (z.B. defekte Kleidungsstücke, Personenschäden etc.) gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters.

Vom Vermieter wird jegliche Haftung für Schäden aller Art abgelehnt.

Für Grenzfälle hat der Vermieter eine entsprechende Betriebs- und Personenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. (Mobiliar)

14. Änderung der AGB

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern oder zu ergänzen, indem die überarbeitete Version auf der Webseite veröffentlicht wird.

15.Gerichtsstand

Alle Verträge mit dem Vermieter unterstehen schweizerischem Recht.

AGB Stand Januar 2024